Wenn Sie eine Mitteilung gemäß EU‑Verordnungen anhand des Transparency & Consent Frameworks (TCF) des IAB Europe erstellen, müssen Sie unabhängig von der von Ihnen verwendeten Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) bestimmte Anforderungen des IAB Europe einhalten.
Um die Anforderungen bezüglich des TCF einzuhalten, sollten Sie auf Folgendes achten:
- Standardmäßig muss bei jeder Ein/Aus-Schaltfläche für die Einwilligung in Ihrer Mitteilung gemäß EU‑Verordnungen „Keine Einwilligung“, „Keine Aktivierung“ oder „Deaktiviert“ festgelegt sein. Wenn Sie „Datenschutz und Mitteilungen“ zum Verwalten der Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU verwenden, sehen Nutzer, die in der Mitteilung gemäß EU‑Verordnungen „Optionen verwalten“ auswählen, dass für jeden Zweck „Nicht einwilligen“ ausgewählt ist. Weitere Informationen finden Sie in Anhang B, Richtlinie C, Absatz d der TCF‑Richtlinien des IAB Europe.
- Der Text für die Optionen „Einwilligen“ und „Nicht einwilligen“ darf nicht irreführend sein. Wenn Sie „Datenschutz und Mitteilungen“ zum Verwalten der Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU verwenden, dürfen Sie beispielsweise beim Bearbeiten einer Mitteilung den Text auf der Schaltfläche „Einwilligen“ nicht in „Nicht einwilligen“ ändern.
Anzeigen werden möglicherweise nicht für Nutzer ausgeliefert, die für bestimmte Zwecke keine Einwilligung erteilen.
Google und andere Systeme zur Anzeigenbereitstellung sind möglicherweise nicht in der Lage, Anzeigen für Nutzer auszuliefern, die für manche oder alle Zwecke keine Einwilligung erteilen. Weitere Informationen zu den AdMob-Anforderungen, den Ad Manager-Anforderungen und den AdSense-Anforderungen für personalisierte und nicht personalisierte Anzeigen finden Sie in der jeweiligen Hilfe.
Was passiert, wenn Nutzer ihre Einwilligung widerrufen?
Wenn einer Ihrer Nutzer versucht, seine zuvor festgelegten Einwilligungseinstellungen zu ändern, sieht er, dass die Option für alle „Datenzwecke“ bereits auf „Nicht einwilligen“ gesetzt wurde. Das liegt daran, dass ihm in diesem Fall wieder die Mitteilung gemäß EU‑Verordnungen angezeigt wird – so, als hätte er sich noch nicht für oder gegen eine Einwilligung entschieden.