Benachrichtigung

Auf der neu überarbeiteten Meine AdMob-Seite finden Sie neben individuellen Tipps zur Optimierung Ihres Kontos auch personalisierte Informationen zum Kontozustand und Hinweise zur Einrichtung.

Mitteilungen zu EU-Verordnungen

Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen. Außerdem müssen Sie – sofern gesetzlich erforderlich – die Einwilligung der Nutzer einholen, bevor Sie Cookies oder andere lokale Speicherverfahren einsetzen oder personenbezogene Daten erheben, weitergeben und für personalisierte Werbung verwenden. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Über „Datenschutz und Mitteilungen“ und die integrierte Funding Choices-Funktion können Sie eine entsprechende Nachricht für Ihre Nutzer erstellen und anzeigen lassen, um die nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung erforderliche Einwilligung einzuholen. In dieser Nachricht werden die bei Ihrer Website oder App verwendeten Anzeigentechnologie-Anbieter aufgelistet. Außerdem werden die Nutzer aufgefordert, der Verwendung von Daten zuzustimmen, u. a. damit ihnen personalisierte Werbung angezeigt werden kann. Sie können auch eine Einwilligung zur Verwendung von Daten durch Ihre eigene Website oder App einholen. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Verwendung von „Datenschutz und Mitteilungen“.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Datenschutzhinweise den rechtlichen Erfordernissen entsprechen.

Struktur einer Mitteilung

Eine Mitteilung zu EU-Verordnungen enthält mehrere „Bildschirme“ (auch als „Seiten“ bezeichnet). Welcher Bildschirm Nutzern angezeigt wird, hängt davon ab, auf welche Schaltflächen und Links sie in Ihren Mitteilungen klicken.Die Schaltflächenoptionen, die Nutzern angezeigt werden, können länderspezifisch konfiguriert werden und basieren auf Ihrer beim Erstellen der Mitteilung getroffenen Auswahl im Bereich „Nutzerauswahl“.

Mitteilungen zu EU-Verordnungen mit zwei Schaltflächen („Optionen verwalten“, „Einwilligen“)

Beispiel für die Struktur einer DSGVO-Mitteilung mit Schaltflächenlayout

Mitteilungen zu Verordnungen der EU mit zwei Schaltflächen enthalten folgende Elemente:

  1. Hauptseite der Einwilligung: Der Hauptbildschirm Ihrer Mitteilung zu europäischen Verordnungen. Es werden zwei Schaltflächen angezeigt, die auf den von Ihnen ausgewählten Formatierungen und Einstellungen beruhen. Nutzer erfahren hier, warum und wofür auf Ihrer Website eine Einwilligung eingeholt wird.
    1. Logo: Das Logo Ihrer Website oder App, das Sie Ihrer Mitteilung hinzufügen können.
    2. Link „Optionen verwalten“: Hier können die Nutzer selbst auswählen, für welche Zwecke sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
    3. Schaltfläche „Einwilligen“: Nutzer haben hier die Möglichkeit, allen Zwecken und Anbietern, die Sie beim Erstellen der Mitteilung unter „Datenschutz und Mitteilungen“ ausgewählt haben, zuzustimmen. Schließt die Nachricht.
  2. Meine Daten verwalten: Wenn Nutzer auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Zwecke auswählen, für die sie ihre Einwilligung geben, oder als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Gemäß IAB dürfen beim Aufrufen des Bildschirms standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen, akzeptieren. Schließt die Nachricht. Ein Klick auf diese Schaltfläche entspricht einem Klick auf die Schaltfläche „Einwilligen“ auf der Hauptseite für die Einwilligung.
    2. Schaltfläche „Auswahl bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke, die sie selbst ausgewählt haben, bestätigen und ihnen zustimmen, oder vom Publisher als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Schließt die Nachricht. Nimmt der Nutzer keine Änderungen an dieser Seite vor, bleiben alle Zwecke, für die die Einwilligung eingeholt werden sollte, weiterhin ohne Einwilligung. Außerdem bleibt bei allen Zwecken, für die der Publisher ein berechtigtes Interesse offengelegt hat, die Zustimmung bestehen.
    3. Link „Anbieter-Einstellungen“: Hier haben die Nutzer die Möglichkeit, selbst die Anbieter auszuwählen, für die sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
  3. Unsere Anbieter bestätigen: Wenn Nutzer auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Werbepartner auswählen, für die sie ihre Daten freigeben möchten. Beim Aufrufen des Bildschirms dürfen standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen oder ein berechtigtes Interesse offenlegen, akzeptieren. Schließt die Nachricht.
    2. Schaltfläche „Optionen bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke bestätigen, die sie selbst ausgewählt haben. Schließt die Nachricht.

Mitteilungen zu EU-Verordnungen mit drei Schaltflächen („Nicht einwilligen“, „Einwilligen“, „Optionen verwalten“)

Beispiel für die Struktur einer DSGVO-Mitteilung mit Schaltflächenlayout

Mitteilungen zu Verordnungen der EU mit drei Schaltflächen enthalten folgende Elemente:

  1. Hauptseite der Einwilligung: Der Hauptbildschirm Ihrer Mitteilung zu europäischen Verordnungen. Es werden drei Schaltflächen angezeigt, die auf den von Ihnen ausgewählten Formatierungen und Einstellungen beruhen. Nutzer erfahren hier, warum und wofür auf Ihrer Website eine Einwilligung eingeholt wird.
    1. Logo: Das Logo Ihrer Website oder App, das Sie zu Ihrer Mitteilung hinzufügen können.
    2. Schaltfläche „Nicht einwilligen“: Hier können Nutzer entscheiden, ihre Einwilligung nicht zu geben. Schließt die Nachricht.
    3. Schaltfläche „Einwilligen“: Nutzer haben hier die Möglichkeit, den Zwecken und Anbietern, die Sie beim Erstellen der Mitteilung unter „Datenschutz und Mitteilungen“ ausgewählt haben, zuzustimmen. Schließt die Nachricht.
    4. Link „Optionen verwalten“: Hier können die Nutzer selbst auswählen, für welche Zwecke sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
  2. Meine Daten verwalten: Wenn Nutzer auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Zwecke auswählen, für die sie ihre Einwilligung geben, oder als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Gemäß IAB dürfen beim Aufrufen des Bildschirms standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen, akzeptieren. Schließt die Nachricht. Ein Klick auf diese Schaltfläche entspricht einem Klick auf die Schaltfläche „Einwilligen“ auf der Hauptseite für die Einwilligung.
    2. Schaltfläche „Auswahl bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke, die sie selbst ausgewählt haben, bestätigen und ihnen zustimmen, oder vom Publisher als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Schließt die Nachricht. Nimmt der Nutzer keine Änderungen an dieser Seite vor, bleiben alle Zwecke, für die die Einwilligung eingeholt werden sollte, weiterhin ohne Einwilligung. Außerdem bleibt bei allen Zwecken, für die der Publisher ein berechtigtes Interesse offengelegt hat, die Zustimmung bestehen.
    3. Link „Anbieter-Einstellungen“: Hier haben die Nutzer die Möglichkeit, selbst die Anbieter auszuwählen, für die sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
  3. Unsere Anbieter bestätigen: Wenn Nutzer auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Werbepartner auswählen, für die sie ihre Daten freigeben möchten. Beim Aufrufen des Bildschirms dürfen standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen oder ein berechtigtes Interesse offenlegen, akzeptieren. Schließt die Nachricht.
    2. Schaltfläche „Optionen bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke bestätigen, die sie selbst ausgewählt haben. Schließt die Nachricht.

Weitere Informationen

Unterstützung der Spezifikation des IAB TCF

Die unter „Datenschutz und Mitteilungen“ erstellten DSGVO-Mitteilungen wurden aktualisiert, um die Spezifikation des IAB TCF 2.2 zu unterstützen.

Einwilligungsmodus

Mit dem Einwilligungsmodus von Google können Sie die Einwilligungsentscheidungen Ihrer Nutzer auch in anderen Google-Produkten wie Google Ads und Google Analytics verwenden. Wenn die Funktion aktiviert ist, kann die CMP von Google bestehende Einwilligungsentscheidungen Ihrer Nutzer im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz für Werbezwecke (einschließlich Anzeigenspeicherung, Personalisierung und im Hinblick auf Nutzerdaten) sowie zur Speicherung von Analysedaten interpretieren. Mit dieser Einstellung werden die Messung der Anzeigenleistung, die Personalisierung und die Produktoptimierung, für die eine Einwilligung der Nutzer erforderlich ist, ohne Auswirkungen auf Ihre aktuelle Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU optimiert. Sie können den Einwilligungsmodus auf der Seite „Einstellungen“ Ihrer Mitteilung gemäß EU-Verordnungen auf dem Tab „Datenschutz und Mitteilungen“ aktivieren. Wenn diese Einstellung aktiviert ist, gilt sie für alle Mitteilungen zu EU-Verordnungen, die im Web und in Apps angezeigt werden. Sie gilt jedoch nicht für Mitteilungen, die auf AMP-Seiten angezeigt werden. 

Sie können auswählen, welchen Implementierungstyp Sie für den Einwilligungsmodus bevorzugen: Einfach oder Erweitert. Weitere Informationen zu Implementierungstypen und zur Konfiguration der ausgewählten Implementierung im Web und in Apps: 

Diese Einstellung betrifft Sie nur, wenn Sie die CPM von Google verwenden möchten, um Einwilligungen einzuholen und mehr Transparenz hinsichtlich der Nutzung unserer Publisher- und Werbeprodukte zu bieten. Wenn Sie bereits eine andere CMP für die Signalerfassung im Einwilligungsmodus verwenden, lesen Sie vor dem Aktivieren dieser Funktion die rechtlichen Anforderungen, um eine reibungslose Nutzererfahrung zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Verhalten von Tags im Einwilligungsmodus

Die CMP von Google aktualisiert die Einwilligungsoptionen nur für jene Nutzer, denen eine Mitteilung gemäß EU-Verordnungen angezeigt wird. Legen Sie daher die Standardstatus für die Einwilligung im Einwilligungsmodus entsprechend dem gewünschten Verhalten für Nutzer außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz fest. Weitere Informationen zum Festlegen des regionsspezifischen Verhaltens im Einwilligungsmodus im Web und zum Einsatz des Standardwerts eu_consent_policy in Apps

Verwendung „Technische Spezifikation für die zusätzliche Einwilligung“ von Google

In „Datenschutz und Mitteilungen“ in DSGVO-Mitteilungen, die Sie mit dem IAB Transparency and Consent Framework erstellen, wird der „Modus für zusätzliche Einwilligung“ von Google verwendet. Auf diese Weise übertragen „Datenschutz und Mitteilungen“ Einwilligungsentscheidungen an Anbieter, die nicht in der Anbieterliste des IAB Europe Transparency and Consent Framework mit dem Symbol „TCF“ gekennzeichnet sind (Ad Manager, AdMob, AdSense). 

Die Spezifikation für die zusätzliche Einwilligung überträgt Transparenz- und/oder Einwilligungssignale an Anbieter, die noch nicht in der Global Vendor List (GVL) von IAB Europe registriert sind. Diese Anbieter haben in der Anbieterliste das Symbol „TCF“ nicht. Dank der Spezifikation können Publisher, Plattformen zur Verwaltung von Einwilligungen (Consent Management Platforms, CMP) sowie Partner – neben der Implementierung von Version 2.2 des TCF – weitere Einwilligungen für Unternehmen einholen und übernehmen, die bisher noch nicht für die GVL des IAB Europe registriert, aber auf der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google zu finden sind.  

Weitere Informationen zum „Modus für zusätzliche Einwilligung“ in Ad Manager, AdMob oder AdSense: 

TFUA

Wenn der Publisher feststellt, dass ein Nutzer das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hat und das TFUA-Signal für Apps über das UMP SDK sendet, wird die DSGVO-konforme Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU für diesen Nutzer unterdrückt.Weitere Informationen zur Anzeigenbereitstellung für minderjährige Nutzer

Einwilligung zur Verwendung von Daten zu eigenen Zwecken einholen

Sie können die Mitteilung gemäß EU-Verordnungen auch verwenden, um für einen Satz von IAB-TCF-Daten Transparenz und Einwilligung für die eigene Nutzung von Daten zu schaffen, und zwar entweder auf Basis von Einwilligung oder berechtigtem Interesse. Wie Sie eine Einwilligung zur eigenen Datennutzung einholen

Gemäß den TCF-Richtlinien des IAB müssen Nutzer ihre Einwilligungseinstellungen nach ihrer ersten Auswahl anpassen können. Wenn die Mitteilung gemäß EU-Verordnungen also noch einmal angezeigt wird – entweder über einen Widerrufslink oder über die Datenschutzeinstellungen Ihrer App –, werden immer drei Optionen angezeigt: „Nicht einwilligen“, „Einwilligen“ und „Optionen verwalten“. Diese standardisierte Anzeige mit drei Schaltflächen ist eine Anforderung des IAB TCF, die die Nutzerfreundlichkeit verbessern soll.

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
true
„Meine AdMob-Hilfe“ – Ihre personalisierte Hilfeseite zur optimalen Nutzung von AdMob.

Zustand des AdMob-Kontos prüfen

Auf der Seite „Mein AdMob“ finden Sie alle wichtigen Informationen zum Zustand Ihres AdMob-Kontos – kompakt auf einer Seite. Dort erfahren Sie, wie Sie den Kontostatus prüfen, die Zahlungseinrichtung abschließen und dafür sorgen, dass Ihre Apps den Richtlinien entsprechen. Außerdem erhalten Sie individuelle Optimierungstipps zur Steigerung Ihres Umsatzes.

Weitere Informationen

Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
4580325554921485727
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
73175
false
false
false
false