Steuerinformationen für Indien

In Indien ansässige Entwickler

Wenn Sie in Indien ansässig sind, sind Sie dafür verantwortlich, zu ermitteln, ob Sie eine Steueridentifikationsnummer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax Identification Number, GSTIN) benötigen und welche Steuer Sie abzuführen haben, wenn Sie Apps oder In-App-Produkte an Nutzer in Indien verkaufen. Außerdem sind Sie dafür verantwortlich, die anwendbaren Steuern auf die von Google in Rechnung gestellten Google Play-Servicegebühren zu ermitteln und abzuführen.

Google ist dafür verantwortlich, die geltende Quellensteuer (Tax Deduction at Source) und gegebenenfalls die GST TCS (Tax Collection at Source) auf kostenpflichtige Apps und Spiele (einschließlich In-App-Käufe), die von Ihnen verkauft werden, abzuziehen und abzuführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Indien über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, erhebt Google bei Ihnen die Quellensteuer (Tax Deduction at Source), die Kunden in Indien bei In-App-Käufen berechnet werden muss, wenn diese über ein solches System abgewickelt werden. Google führt diese Steuern und Abgaben an die zuständigen Behörden ab.

Nicht in Indien ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Indien ist Google als Marktplatz-Dienstleister dafür verantwortlich, die Goods and Services Tax und die Ausgleichsabgabe (Equalisation Levy) für alle von Kunden in Indien im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen. 

Bei Käufen von Kunden über das Abrechnungssystem von Google Play zieht Google die GST und die Ausgleichsabgabe von Ihren Einnahmen ab und führt diese Steuern und Abgaben an die zuständigen Behörden ab. Die Ausgleichsabgabe wird in Ihrer Abrechnung als „India Equalisation Levy“ ausgewiesen.

Bei Käufen, die von Kunden in Indien über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, erhebt Google bei Ihnen die anwendbaren GST und die Ausgleichsabgabe (Equalisation Levy), die Kunden in Indien bei In-App-Käufen berechnet werden müssen, wenn diese über ein solches System abgewickelt werden.

Verpflichtungen von in Indien ansässigen Entwicklern gemäß GST-Bestimmungen bzw. Einkommensteuergesetz

PAN einreichen

Sie müssen Google Ihre Permanent Account Number (PAN) mitteilen. Die PAN ist eine eindeutige Nummer, die von der indischen Einkommensteuerbehörde zugewiesen wird. Wir werden diese Angaben mit den Informationen in der behördlichen Datenbank abgleichen. Wenn das vierte Zeichen der Buchstabe „P“ ist (dies steht für eine natürliche Person), müssen wir prüfen, ob die Aadhaar-Karte mit einer PAN-Karte verknüpft ist.

GSTIN einreichen

In Indien ansässige Entwickler, die gemäß GST-Bestimmungen eine Registrierung benötigen, müssen Google ihre GSTIN mitteilen. So kann Google die anwendbare GST TCS auf GST-pflichtige Verkäufe von indischen Entwicklern korrekt einbehalten und korrekte Meldungen bei der indischen GST-Behörde abgeben. Wir gleichen die Nummer mit der Datenbank der Behörde ab. Wenn diese Prüfung fehlschlägt, lehnen wir das Formular ab.

Warum erheben wir Steuern? 

Gemäß den Bestimmungen der indischen Regierung muss Google bestimmte Steuergesetze einhalten, die für E-Commerce-Betreiber gelten. Dazu gehört die Einbehaltung der anwendbaren Quellensteuer gemäß Paragraf 194O des Income Tax Act von 1961 und die Erhebung der anwendbaren GST gemäß Paragraf 52 des Central Goods and Services Tax Act von 2017 (zusammen mit den relevanten Bestimmungen der State/Union Territory Goods and Services Tax Laws). Die oben genannten Steuervorschriften schreiben vor, dass Google Steuern von in Indien ansässigen Rechtssubjekten und natürlichen Personen einziehen, die mit uns auf der Google Play-Plattform zusammenarbeiten.

Bei der Ermittlung der entsprechenden Steuern und der Einhaltung der Steuervorschriften in Indien stützen wir uns auf die von Entwicklern (von Ihnen) angegebene Geschäfts-/Rechnungsadresse. Für Indien ist keine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich. Sie sind dafür verantwortlich, bei Google Ihre korrekte Steuernummer/‑informationen und Geschäftsadresse anzugeben.

Steuerstatus für Sonderwirtschaftszone

Lieferungen an Kunden in der Sonderwirtschaftszone (Special Economic Zone, SEZ) unterliegen nicht der indischen GST, da die Google-Dienste gemäß dem indischen GST-Gesetz von der Steuer befreit sind. Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, müssen SEZ-Kunden die folgenden Dokumente bei Google einreichen:

  • Vom zuständigen Entwicklungsbeauftragten ausgestelltes Genehmigungsschreiben.
  • GST-Registrierungszertifikat, in dem der Registrierungstyp als SEZ-Einheit oder SEZ-Entwickler angegeben ist.
  • Google kann bei Bedarf zusätzliche Dokumente oder Erläuterungen anfordern.

Diese Anleitung dient nur zu Informationszwecken und ist nicht als Steuerberatung zu verstehen. SEZ-Kunden sollten sich an ihren Steuerberater wenden, um konkrete Informationen zu ihren steuerlichen Verpflichtungen zu erhalten.

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