Vorschau: Nachrichten & Zeitschriften

Richtlinienvorschau

In diesem Artikel erhalten Sie eine Vorschau auf die Änderungen der Richtlinienaktualisierungen im April 2025.

Die Richtlinie für Nachrichten-Apps wird aktualisiert, um alle Nachrichten- und Zeitschriften-Apps abzudecken. Außerdem wird die aktuelle Selbstdeklaration um zusätzliche Fragen ergänzt. Die aktualisierte Selbstdeklaration muss für alle Nachrichten- und Zeitschriften-Apps in der Play Console ausgefüllt werden. (gültig ab dem 27. August 2025)

Auf dieser Seite finden Sie den aktuellen Artikel „Nachrichten“.

Entwickler von Apps für Nachrichten und Zeitschriften müssen diese in der Google Play Console entsprechend deklarieren und eine Selbsterklärung abgeben.

Zu den Apps für Nachrichten und Zeitschriften gehören Apps, die:

  • in der Google Play Console als „Nachrichten“- oder „Zeitschriften“-App angegeben sind oder
  • im Google Play Store unter der Kategorie „Nachrichten & Zeitschriften“ aufgeführt sind und in Titel, Symbol, Entwicklernamen oder Beschreibung der App mit „Nachrichten“ oder „Zeitschrift“ beschrieben werden.

Weitere Informationen dazu, welche Apps unter die Kategorie „Nachrichten & Zeitschriften“ fallen, finden Sie unter Anforderungen für Nachrichten- und ähnliche Apps.

Außerdem gilt für Nachrichten- und Zeitschriften-Apps Folgendes:

  • Die Quelle der Nachrichten- und Zeitschriftenartikel muss angegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den ursprünglichen Herausgeber oder Autor jedes Artikels.
  • Inhalte müssen regelmäßig aktualisiert werden (in der App sollten keine statischen Inhalte sein).
  • Nutzer müssen schnell und einfach auf aktuelle Kontaktdaten des App-Entwicklers zugreifen können. 
  • Nutzern müssen deutliche Informationen zu den Veröffentlichungsquellen von Drittanbieterinhalten zur Verfügung gestellt werden (z. B. wenn diese aus den Apps von Nachrichten- und Zeitschriften-Aggregatoren stammen). 
  • Nutzern muss vor dem Kauf in der App eine Inhaltsvorschau angeboten werden (falls eine Mitgliedschaft oder ein Abo erforderlich ist).
  • Affiliate-Marketing oder Werbeeinnahmen dürfen nicht der primäre Zweck der App sein.

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