Drittanbieter-Cookies zulassen oder einschränken

Für Administratoren, die den Chrome-Browser oder ChromeOS-Geräte in einem Unternehmen oder einer Bildungseinrichtung verwalten.

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Wie bereits angekündigt, werden Drittanbieter-Cookies in Chrome für 1 % der Chrome-Nutzer zu Testzwecken standardmäßig eingeschränkt. Im 2. Halbjahr 2024 soll diese Änderung dann auf 100 % der Nutzer ausgeweitet werden. Die Ausweitung auf 100 % der Nutzer unterliegt den eventuell verbleibenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (Competition and Markets Authority, CMA).

In Chrome wurde vor Kurzem ein Schutz vor Tracking eingeführt, der websiteübergreifendes Tracking einschränkt, indem standardmäßig verhindert wird, dass Websites Drittanbieter-Cookies setzen können. Der Schutz vor Tracking ist ein zentraler Bestandteil der Privacy Sandbox-Initiative, die darauf abzielt, websiteübergreifendes Tracking zu reduzieren und gleichzeitig die Funktionen zu erhalten, die Onlineinhalte und -dienste für alle frei zugänglich machen.

Chrome Enterprise-Nutzer

Die meisten Nutzer von Chrome Enterprise sollten automatisch aus der 1 %-Testgruppe ausgeschlossen werden. Wir empfehlen Administratoren jedoch, proaktiv die Richtlinien BlockThirdPartyCookies und CookiesAllowedForUrls zu verwenden. Weiter unten finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie diese Einstellungen konfigurieren können. Dadurch haben Unternehmen und ihre Softwareanbieter Zeit, sich auf die bevorstehenden Einschränkungen für Drittanbieter-Cookies in Chrome vorzubereiten.

Für Chrome-Instanzen in Unternehmen gelten im Vergleich zur allgemeinen Webnutzung stets spezifische Anforderungen. Wir möchten weiterhin dafür sorgen, dass Enterprise-Administratoren passende Einstellungsmöglichkeiten für Drittanbieter-Cookies in den von ihnen verwalteten Browsern haben.

Von den Enterprise-Richtlinien nicht betroffene Nutzer

Endnutzer, auf die die obigen Richtlinien zu Chrome Enterprise nicht zutreffen, können bei Bedarf mit dem Augensymbol in der Adressleiste vorübergehend Drittanbieter-Cookies für einen Zeitraum von 90 Tagen für eine bestimmte Website wieder aktivieren. Nutzer können auch mit den hier beschriebenen Schritten die Cookies für bestimmte Websites wieder aktivieren.

Testen und Fehler melden

Sie können Ihre Seite oder Ihren Dienst proaktiv testen, um Fehler zu finden. Hier können Sie Fehler melden, die aufgrund der Einstellung von Drittanbieter-Cookies auftreten. Falls Fehler in der Software eines Drittanbieters auftreten, empfehlen wir Ihnen, diesen Drittanbieter auf die Ressourcen zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies aufmerksam zu machen. Drittanbieter können sich zu einem Test zur Einstellung anmelden, damit ihre Drittanbieter-Cookies auf Websites weiterhin funktionieren, während sie an robusteren Langzeitlösungen arbeiten.

Richtlinien festlegen

Es gibt zwei wichtige Chrome-Richtlinien für Nutzer oder Browser, mit denen Drittanbieter-Cookies allgemein oder für bestimmte Websites erlaubt oder eingeschränkt werden können.

  • BlockThirdPartyCookies: Drittanbieter-Cookies blockieren
  • CookiesAllowedForUrls: Cookies und dannURL-Muster, für die Cookies zugelassen werden

Alle Drittanbieter-Cookies zulassen oder einschränken

Mit der Richtlinie BlockThirdPartyCookies können alle Drittanbieter-Cookies zugelassen oder eingeschränkt werden. Die Richtlinie kann auf einen der folgenden Werte eingestellt werden:

  • true: Drittanbieter-Cookies blockieren
  • false: Drittanbieter-Cookies zulassen
  • Nicht festgelegt: Die Chrome-Standardeinstellungen verwenden, aber Nutzern ermöglichen, diese Einstellung zu ändern

Drittanbieter-Cookies von bestimmten URLs zulassen

Mit der Richtlinie CookiesAllowedForURLs können Enterprise-Administratoren angeben, für welche URLs Drittanbieter-Cookies zugelassen werden sollen. Dies ist eine gezieltere Vorgehensweise und die Richtlinie kann auch verwendet werden, nachdem die Richtlinie BlockThirdPartyCookies zum Einschränken aller Drittanbieter-Cookies auf true eingestellt wurde.

Wenn Sie beispielsweise dem Dienst thirdparty.example und seinen Subdomains erlauben möchten, auf allen Websites, in die der Dienst eingebettet wurde, Drittanbieter-Cookies zu setzen, dann fügen Sie [*.]thirdparty.example zur Richtlinie CookiesAllowedForUrls hinzu.

Drittanbieter-Cookies auf bestimmten Websites zulassen

Stellen Sie zuerst die Richtlinie BlockThirdPartyCookies auf true ein, um alle Drittanbieter-Cookies einzuschränken. Legen Sie anschließend fest, für welche spezifischen Top-Level-Websites Drittanbieter-Cookies zugelassen werden sollen. Fügen Sie hierzu die jeweiligen Paare aus Drittanbieter-URL und Top-Level-Website – getrennt durch ein Komma – der Richtlinie CookiesAllowedForUrls hinzu. Sie können auch alle Drittanbieter-Cookies auf einer bestimmten Website erlauben, indem Sie das Platzhalterzeichen * anstelle der Drittanbieter-URL verwenden.

Um beispielsweise allen Drittanbieter-Diensten das Setzen von Cookies auf toplevel.example zu erlauben, fügen Sie *,https://toplevel.example der Richtlinie CookiesAllowedForUrls hinzu.

Wenn Sie nur Drittanbieter-Cookies von thirdparty.example auf der Website toplevel.example zulassen möchten, fügen Sie https://thirdparty.example,https://toplevel.example der Richtlinie CookiesAllowedForUrls hinzu.

Eigene Websites und Dienste vorbereiten

Wenn Sie Inhaber einer Website oder eines Dienstes sind, sollten Sie Ihr System auf die Einstellung von Drittanbieter-Cookies vorbereiten.

Lesen Sie sich die Hinweise zu den Einschränkungen für Drittanbieter-Cookies in Chrome durch. Sie können auch mit dem Test zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies zusätzliche Zeit für die Migration beantragen.

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