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Im November 2019 wird die Google-Richtlinie Unlauteres Verhalten ermöglichen mit zusätzlichen Beispielen aktualisiert. Damit soll verdeutlicht werden, dass diese Richtlinie in folgenden Fällen bzw. für folgende Dienstleister gilt: (1) Verkauf von Daten, die gefälschte nationale Identifikationsinformationen – z. B. eine Sozialversicherungs- oder Personalausweisnummer – beinhalten, und (2) Dienstleister, die die Aufnahme von Kunden als autorisierte Nutzer bei Kreditrahmen vermitteln.
(Veröffentlicht im Oktober 2019)