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Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.
Anzeigen im Google-Werbenetzwerk sollen nützlich, vielfältig, relevant und sicher für die Nutzer sein. In Google Ads dürfen Werbetreibende keine Anzeigen, Inhalte oder Ziele verwenden, mit denen versucht wird, unseren Freigabeprozess für Anzeigen zu überlisten oder zu umgehen.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Inhalte, die für Anzeigen nicht zulässig sind. Weitere Informationen dazu, was bei Richtlinienverstößen geschieht
Themen in diesem Artikel
- Malware
- Manipulierte Websites
- Unerwünschte Software
- Unfairer Vorteil
- Ausweichender Anzeigeninhalt
- Umgehung von Systemen
- Spamrichtlinien für die Google Websuche
Malware
Als Malware wird Software bezeichnet, die einen Computer, ein Gerät oder ein Netzwerk beschädigen kann oder nicht erlaubten Zugriff darauf ermöglicht.
Diese Anforderungen gelten für Ihre Anzeigen sowie für Software, die auf Ihrer Website bzw. in Ihrer App gehostet wird oder mit Ihrer Website bzw. Ihrer App verlinkt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Software über das Google-Werbenetzwerk beworben wird.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Malware“
Verstöße gegen diese Richtlinie werden sehr ernst genommen und als schwerwiegend eingestuft. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Google Ads-Richtlinien liegt vor, wenn er rechtswidrig ist oder unseren Nutzern erheblichen Schaden zufügt. Damit wir entscheiden können, ob ein Werbetreibender oder eine Landingpage gegen diese Richtlinie verstößt, werten wir Informationen aus mehreren Quellen aus. Hierzu zählen neben der Anzeige, der Website und den Konten auch externe Quellen. Wenn Verstöße gegen diese Richtlinie festgestellt werden, werden Ihre Google Ads-Konten sofort ohne vorherige Warnung gesperrt. Sie dürfen dann nicht mehr bei uns werben. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Irrtum handelt und Sie nicht gegen unsere Richtlinie verstoßen haben, sollten Sie Einspruch einlegen und diesen begründen. Konten werden nur dann reaktiviert, wenn der Sachverhalt eindeutig und gut begründet ist. Ihre Angaben müssen daher vollständig und präzise sein und der Wahrheit entsprechen. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten aufgrund von Richtlinienverstößen
Manipulierte Websites
Bei manipulierten Websites wurde der Code der Website oder des Ziels so verändert, dass ein Dritter davon profitiert, ohne dass der Inhaber oder Betreiber der Website bzw. des Ziels davon weiß. Häufig geht damit auch Schaden für die Websitenutzer einher.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Manipulierte Websites“
Unerwünschte Software
Software, die auf Ihrer Website bzw. in Ihrer App gehostet wird (oder damit verlinkt ist), muss eine positive Nutzererfahrung bieten. In der Google-Richtlinie zu unerwünschter Software werden die folgenden grundlegenden Merkmale von Software genannt, die die Nutzererfahrung beeinträchtigen können:
- Sie ist irreführend und verspricht Vorzüge, die sie nicht hat.
- Sie versucht, den Nutzer durch Täuschung zur Installation zu bewegen, oder sie wird ungewollt in Verbindung mit einem anderen Programm installiert.
- Sie informiert den Nutzer nicht über alle ihre wesentlichen und wichtigen Funktionen.
- Sie hat unerwartete Auswirkungen auf das System des Nutzers.
- Sie ist schwer zu entfernen.
- Sie erfasst oder überträgt private Informationen ohne Wissen des Nutzers.
- Sie ist mit anderen Programmen gebündelt, ohne dass auf deren Existenz hingewiesen wird.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Unerwünschte Software“
Unfairer Vorteil
Folgendes ist nicht zulässig:
Das Google-Werbenetzwerk nutzen, um sich einen unfairen Traffic-Vorteil gegenüber anderen Auktionsteilnehmern zu verschaffen
Weitere Informationen zur Richtlinie „Unfairer Vorteil“
Ausweichender Anzeigeninhalt
Folgendes ist nicht zulässig:
Anzeigenkomponenten (wie Text, Bilder, Videos, Domains oder Subdomains) manipulieren, um Erkennungssysteme oder Maßnahmen zu umgehen
Weitere Informationen zur Richtlinie „Ausweichender Anzeigeninhalt“
Umgehung von Systemen
Folgendes ist nicht zulässig:
Praktiken einsetzen, bei denen Google-Werbesysteme und ‑Verfahren umgangen oder manipuliert werden, oder entsprechende Versuche hierzu unternehmen
Weitere Informationen zur Richtlinie „Umgehung von Systemen“
Verstöße gegen diese Richtlinie werden sehr ernst genommen und als schwerwiegend eingestuft. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Google Ads-Richtlinien liegt vor, wenn er rechtswidrig ist oder unseren Nutzern erheblichen Schaden zufügt. Damit wir entscheiden können, ob ein Werbetreibender oder eine Landingpage gegen diese Richtlinie verstößt, werten wir Informationen aus mehreren Quellen aus. Hierzu zählen neben der Anzeige, der Website und den Konten auch externe Quellen. Wenn Verstöße gegen diese Richtlinie festgestellt werden, werden Ihre Google Ads-Konten sofort ohne vorherige Warnung gesperrt. Sie dürfen dann nicht mehr bei uns werben. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Irrtum handelt und Sie nicht gegen unsere Richtlinie verstoßen haben, sollten Sie Einspruch einlegen und diesen begründen. Konten werden nur dann reaktiviert, wenn der Sachverhalt eindeutig und gut begründet ist. Ihre Angaben müssen daher vollständig und präzise sein und der Wahrheit entsprechen. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten aufgrund von Richtlinienverstößen
Spamrichtlinien für die Google Websuche
Folgendes ist nicht zulässig:
Praktiken, die gegen die Spamrichtlinien für die Google Websuche verstoßen
Weitere Informationen zu den Spamrichtlinien für die Google Websuche