Schutzmaßnahmen für Kinder und Teenager bei der Anzeigenbereitstellung

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.

Es ist wichtig, dass die Werbung in allen Google-Produkten nützlich, informativ und vor allem unbedenklich für alle unsere Nutzer ist. Das gilt auch für Werbeinhalte, die Kinder und Teenager in unseren Produkten zu sehen bekommen.

Unsere Richtlinien zu Schutzmaßnahmen für Kinder und Teenager bei der Anzeigenbereitstellung sowie andere Google Ads-Richtlinien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtlinien zu Alkohol, zu Glücksspielen und anderen Spielen und zu Anzeigen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt) beinhalten strenge Schutzvorkehrungen. Dazu gehören:

  • Deaktivierung von personalisierter Werbung
  • Einschränkung sensibler Anzeigeninhalte und ‑kategorien

Unsere Schutzmaßnahmen ermöglichen die Einhaltung von kinderbezogenen Vorschriften wie dem US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) und dem Age Appropriate Design Code (AADC) im Vereinigten Königreich. Wir verlangen von allen Werbetreibenden, die unsere Produkte verwenden, dass sie die rechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene erfüllen. Dazu gehören auch die Vorschriften für Werbung für Minderjährige und alle Google Ads-Richtlinien. Im Folgenden erfahren Sie mehr über unsere Werberichtlinien zum Schutz von Kindern und Teenagern sowie über ihren Geltungsbereich und ihre Bedeutung für Werbetreibende.


Themen in diesem Artikel


Schutzmaßnahmen für Kinder bei der Anzeigenbereitstellung

Die Richtlinie zu Schutzmaßnahmen für Kinder bei der Anzeigenbereitstellung gilt für YouTube-, Display- sowie Display & Video 360-Kampagnen. Im Lauf der Zeit werden weitere Produkte hinzukommen. Zu den Schutzmaßnahmen gehören die Deaktivierung von personalisierter Werbung sowie die Einschränkung sensibler Anzeigeninhalte und ‑kategorien für Nutzer unter dem erforderlichen Mindestalter für die Präsentation digitaler Werbung. Zu diesen Inhalten und Kategorien gehören:

  • Medien für Teenager und Erwachsene
  • Schönheit und Kosmetik
  • Sensible und kontroverse Inhalte
  • Romantische Inhalte
  • Gewalt darstellende, beängstigende oder grobe Inhalte

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen für Kinder bei der Anzeigenbereitstellung, einschließlich detaillierter Beschreibungen von Kategorien und Inhalten, die für Nutzer unter dem erforderlichen Mindestalter für die Präsentation digitaler Werbung eingeschränkt sind.


Schutzmaßnahmen für Teenager bei der Anzeigenbereitstellung

Die Richtlinie zu Schutzmaßnahmen für Teenager bei der Anzeigenbereitstellung gilt für YouTube-, Display- sowie Display & Video 360-Kampagnen. Im Lauf der Zeit werden weitere Produkte hinzukommen. Zu den Schutzmaßnahmen gehören die Deaktivierung von personalisierter Werbung sowie die Einschränkung sensibler Anzeigeninhalte und ‑kategorien für Nutzer, die das erforderliche Mindestalter für die Präsentation digitaler Werbung erreicht haben, aber unter 18 Jahre alt sind. Zu diesen Inhalten und Kategorien gehören:

  • Medieninhalte nur für Erwachsene
  • Körpermodifikation und Gewichtsabnahme
  • Dating und Beziehungen
  • Schockierende Inhalte
  • Virtuelle Welten und Chatrooms, die für Erwachsene bestimmt sind

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen für Teenager bei der Anzeigenbereitstellung, einschließlich detaillierter Beschreibungen von Kategorien und Inhalten, die für Nutzer unter 18 Jahren eingeschränkt sind.


Anzeigen und Inhalte speziell für Kinder

Die Richtlinie zu Anzeigen und Inhalten speziell für Kinder gilt für Inhalte, die auf YouTube als Speziell für Kinder gekennzeichnet sind. Gemäß dieser Richtlinie dürfen Werbetreibende bei Inhalten speziell für Kinder keine personalisierten Anzeigen schalten oder Drittanbieter-Tracker nutzen. Außerdem ist es nicht gestattet, Kinder zum Kauf eines Produkts zu animieren und irreführende oder täuschende Behauptungen aufzustellen.

Für die folgenden Anzeigenkategorien und ‑inhalte, die in unserer Richtlinie zu Schutzmaßnahmen für Kinder bei der Anzeigenbereitstellung aufgeführt sind, gelten bei Inhalten speziell für Kinder Einschränkungen – auch dann, wenn diese Anzeigenkategorien generell zulässig sind:

Zu den Anzeigeninhalten und ‑kategorien, die gemäß dieser Richtlinie bei Inhalten speziell für Kinder eingeschränkt sind, gehören:

  • Medien für Teenager und Erwachsene
  • Schönheit und Kosmetik
  • Sensible und kontroverse Inhalte
  • Romantische Inhalte
  • Gewalt darstellende, beängstigende oder grobe Inhalte

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zur Richtlinie zu Anzeigen und Inhalten speziell für Kinder, einschließlich detaillierter Beschreibungen von Anzeigenkategorien und ‑inhalten, für die bei Inhalten speziell für Kinder Einschränkungen gelten.


Werbung auf YouTube Kids

Alle Anzeigen in der YouTube Kids App müssen den Google Ads-Richtlinien, den Werberichtlinien für YouTube und der Richtlinie für Werbung auf YouTube Kids entsprechen. Jede bezahlte YouTube Kids-Werbeanzeige muss vor der Auslieferung in der YouTube Kids App vom YouTube Policy Team genehmigt werden.

Weitere Informationen zur Werbung auf YouTube Kids


Standardmäßiges Anzeigen-Targeting

Die Auslieferung von Anzeigen aus bestimmten Kategorien kann eingeschränkt werden, wenn Nutzer nicht im Konto angemeldet sind oder unsere Systeme darauf hinweisen, dass die Person unter 18 ist. Zu diesen Kategorien gehören unter anderem:

  • Inhalte nur für Erwachsene und Pornografie
  • Alkohol
  • Glücksspiele
  • Schockierende Inhalte

Weitere Informationen zur Richtlinie „Standardmäßiges Anzeigen-Targeting“

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