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Am 30. Mai 2023 aktualisiert Google die Überprüfungsrichtlinien zu Finanzprodukten und ‑dienstleistungen, um die Berechtigung von Schadenmanagementanbietern (z. B. Dienstleister für Nachforderungsmanagement bei Betrug) einzuschränken, am Überprüfungsverfahren teilzunehmen. Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, dürfen nur noch die Schadenmanagementdienstleister das Überprüfungsverfahren durchlaufen, die ein Finanzdienstleister mit Schadenmanagementlizenz, eine Regierungsbehörde, eine gemeinnützige Organisation oder ein Dienstleister für Rechtsberatung sind bzw. in deren Namen tätig sind.
(Veröffentlicht im März 2023)